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Schulfahrtenkonzept
Schulfahrtenkonzept an der RSR Altena (Gültig ab Schulj. 11/12 ) Beschluss der Schulkonferenzen vom 14.5.09 und vom 22.11.2011 1. Preisobergrenze für zwei Fahrten: 500€ ( Unterschreitung ist anzustreben und wünschenswert !) 2. Zielort für Klasse 6: Willingen im Sauerland 3. Zielorte für Klasse 10: a) Gardasee b) Berlin c) 5 einzelne Tagesfahrten (z.B. DB-Schulfahrtenprogramm) Die Klassenleitung entscheidet mit der Klasse über das Ziel. Gibt es keine tragfähige Entscheidung oder nicht nachvollziehbare Widersprüche seitens einzelner Erziehungsberechtigter, bestimmt der Fahrtleiter das Ziel oder er sagt die Fahrt ab. 4. Aus Disziplingründen kann die Klassenleitung die jeweilige Fahrt absagen, bzw., wenn die Kosten gesichert sind, einzelne SuS ausschließen; dies gilt insbesondere für 3c). 5. Befinden sich Klassen am gleichen Ort ( = in der gleichen Unterkunft), entfällt grundsätzlich eine zusätzliche Betreuung. Die Teilnahme nichtschulischer BegleiterInnen ist anzustreben.
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