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Unterrichtssicherungskonzept der RSR Altena ( gültig ab 9.8.06 )
Ziele: Minderung des Unterrichtsausfalls 1. Grundlagen Allgemeine Dienstordnung (ADO), §11,1-5 BASS 21- 02, Nr.4 SchG §59,7 Beschlüsse der LK
- Gleichbehandlungsgrundsatz / Verteilung der
2. Lehrkräfte a) Bereitstellung von Aufgaben / Übungen ... für den Fall der Vertretung (z.B. Hinweis am Schwarzen Brett Ablage in besonders gekennzeichneten Ordnern) b) Kenntnisnahme des Vertretungsplanes / mehrmalige Änderungen am Tag möglich c) Bei Krankheit frühestmögliche Abmeldung; der Dienstantritt ist am Vortag bis 11.30 Uhr anzuzeigen
3. Schulleitung
a) Erstellung des Vertretungsplans nach den o.g. Kriterien frühzeitig und
transparent c) Dokumentation des Unterrichtsausfalls für den jährlichen Bericht an SchK und BR 4.
4. Stundenplan a) flächendeckende Verteilung von Springstunden / ggf. zu Lasten eines "geschlossenen" Planes b) Festlegung von Präsenzzeiten (P )je Lehrkraft (Planungssicherheit der anderen Lehrkräfte)
- "P" in der 1.Std.
zunächst auf Basis der Freiwilligkeit ( Angabe zu
Fazit: Ein Vertretungskonzept kann
Ausnahmesituationen nicht vorhersehen; Verabschiedet durch die Lk am .. 21.6.06 ...
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