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Unterrichtssicherungskonzept der RSR Altena

( gültig ab 9.8.06 )


 

Ziele:       Minderung des Unterrichtsausfalls
Qualifizierter Vertretungsunterricht
Möglichst gerechte Verteilung der Belastungen

1. Grundlagen

Allgemeine Dienstordnung (ADO), §11,1-5 BASS 21- 02, Nr.4

SchG §59,7

Beschlüsse der LK

-      Gleichbehandlungsgrundsatz / Verteilung der
-      Belastung Berücksichtigung des Status "Teilzeit"
-      Berücksichtigung des Status "Schwerbehinderung"
-      Vertretung der Randstunden ( hier: 6. - 8. Stunde) nur in zwingend notwendigen
       Situationen / fachspezifische Vertretung: EINZELFALLENTSCHEIDUNG!

 

2. Lehrkräfte

a) Bereitstellung von Aufgaben / Übungen ... für den Fall der Vertretung (z.B. Hinweis am Schwarzen Brett

    Ablage in besonders gekennzeichneten Ordnern)

b) Kenntnisnahme des Vertretungsplanes / mehrmalige Änderungen am Tag möglich

c) Bei Krankheit frühestmögliche Abmeldung; der Dienstantritt ist am Vortag bis 11.30 Uhr

    anzuzeigen

 

3. Schulleitung

a) Erstellung des Vertretungsplans nach den o.g. Kriterien frühzeitig und transparent
b) Dokumentation der geleisteten Mehr- und Minderarbeit / Abrechnung

c) Dokumentation des Unterrichtsausfalls für den jährlichen Bericht an SchK und BR 4.

 

4. Stundenplan

a) flächendeckende Verteilung von Springstunden / ggf. zu Lasten eines "geschlossenen" Planes

b) Festlegung von Präsenzzeiten (P )je Lehrkraft (Planungssicherheit der anderen

    Lehrkräfte)

-     "P" in der 1.Std. zunächst auf Basis der Freiwilligkeit ( Angabe zu
                   Schuljahresbeginn )
            -      Regelung unter Kollegen (= Anruf bei kurzfristiger Erkrankung)
            -      vorab durch die Schulleitung

 

Fazit: Ein Vertretungskonzept kann Ausnahmesituationen nicht vorhersehen;
Flexibilität und
Kreativität sind von allen Beteiligten gefordert

Verabschiedet durch die Lk am .. 21.6.06 ...